Kostendeckung durch die Krankenkasse
In der Schweiz übernehmen die Grundversicherungen der Krankenkassen einen grossen Teil der Kosten rund um Schwangerschaft und Geburt.
Geburtsvorbereitungskurs:
Die Krankenkasse übernimmt in der Regel einen Beitrag von CHF 150.– an einen Geburtsvorbereitungskurs, wenn dieser von einer anerkannten Fachperson wie einer Hebamme geleitet wird.
Wochenbettbetreuung:
Nach der Geburt werden die Kosten für die Betreuung durch eine Hebamme oder Pflegefachfrau zu Hause ebenfalls von der Grundversicherung gedeckt:
- bis zu 10 Hausbesuche nach einer Spontangeburt
- bis zu 16 Besuche nach einem Kaiserschnitt oder bei Erstgebärenden
- Bei Bedarf kann die Anzahl ärztlich erweitert werden
Bitte beachte: Es ist keine Franchise oder Selbstbehalt fällig – diese Leistungen sind vollumfänglich gedeckt.
Kostenübernahme Milchpumpe:
Wenn das Stillen nicht gut klappt, kannst du von deiner Ärztin oder deinem Arzt ein Rezept für eine elektrische Milchpumpe erhalten.
Mit diesem Rezept übernehmen die Krankenkassen (Grundversicherung) die Mietkosten für eine gewisse Zeit – zum Beispiel bei zu wenig Milch, Milchstau, wunden Brustwarzen oder wenn dein Baby zu früh geboren wurde und noch nicht gut trinken kann.
Die Pumpe bekommst du in der Apotheke oder im Spital selbst. Das Zubehörset muss je nach Krankenkasse teilweise selbst bezahlt werden.
Gewisse Krankenkassen, vor allem mit Zusatzversicherung, übernehmen auch die Kosten für den Kauf einer elektrischen Milchpumpe – oft sogar ohne Rezept. Es lohnt sich, direkt bei deiner Krankenkasse nachzufragen.
Gerne unterstütze ich dich, wenn du Fragen dazu hast oder Hilfe beim Organisieren brauchst.
Stillgeld:
Einige Krankenkassen zahlen ein sogenanntes Stillgeld – das ist ein kleiner Geldbetrag als Anerkennung fürs Stillen.
Das gilt nur mit einer passenden Zusatzversicherung (nicht über die Grundversicherung).
Beispiele:
- ÖKK: CHF 150
- SLKK: CHF 200
- CSS: bis CHF 200 (wenn Mutter & Kind dort versichert sind)
Voraussetzung ist meist, dass du mindestens 10 Wochen gestillt hast. Die Auszahlung erfolgt nach Einreichen eines Formulars mit Bestätigung durch Hebamme, Ärztin oder Arzt.
Auch da, am besten direkt bei deiner Krankenkasse nachfragen.
Haushaltshilfe nach der Geburt:
Die Grundversicherung übernimmt keine Haushaltshilfe – hierfür brauchst du eine passende Spital-Zusatzversicherung. Mit einer medizinischen Verordnung zahlen viele Krankenkassen Unterstützung:
- ÖKK ELTERN
- SLKK Qualicare
- Sympany hospital
- SWICA
Nach einem ärztlich verordneten Aufenthalt erhältst du: Hilfe im Haushalt, Einkauf, Kochen oder Kinderbetreuung – bis zur vertraglichen Obergrenze. Bitte unbedingt vorab die genauen Leistungen und Fristen klären.
Rechtzeitig melden
Damit ich dich von Anfang an gut begleiten kann, ist eine frühzeitige Anmeldung wichtig – oft sind Hebammen schon früh ausgebucht. Ich freue mich darauf, dich kennenzulernen und dich Schritt für Schritt in dieser besonderen Zeit zu unterstützen!